Mein Angebot

Richtet sich speziell nach Ihren Bedürfnissen.

Wichtige Informationen

Was brauchen Sie, wenn Sie zur Physiotherapie zu mir kommen?

Sie brauchen eine Verordnungsschein zur Physiotherapie, ausgestellt von Ihrem Facharzt / von Ihrer Fachärztin. Da ich Bobath-Therapeutin bin, kann auch neurophysiologische Behandlung á 60 min. verordnet werden.

Die Abrechnung der Stunden erfolgt über mich. Wenn Sie wollen, dass die Krankenkassa einen Teil der Kosten übernimmt, dann lassen Sie die Verordnung chefärztlich bewilligen. Am Ende der Therapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie gemeinsam  mit der Bewilligung und  der Verordnung bei der Krankenkassa einreichen. Die Rückerstattung erfolgt nach Tarif der jeweiligen Krankenkassa und beträgt zwischen € 15,- und € 45,-

  • Physiotherapie
    á 30 / 45 min
  • Physiotherapie mit Massage
    á 30 / 45 min
  • Neurophysiologische Behandlung
    á 60 min
  • Craniosacraltherapie
    á 30 /45 min
  • Akupunktmeridianmassage
    á 30 / 45 min

Physiotherapie für Kinder

Zusätzlich bringen Sie bitte beim ersten Besuch folgende Unterlagen mit:

  • Vorhandene Befunde, die relevant und aufschlussreich für die Problemstellung Ihres Kindes sind.
  • Mutter-Kind-Pass (wenn Ihr Kind unter 6 Jahre ist.)

Physiotherapie für Erwachsene

  • Physiotherapie
    á 30 / 45 min
  • Physiotherapie mit Massage
    á 30 / 45 min
  • Craniosacraltherapie
    á 30 /45 min
  • Akupunktmeridianmassage
    á 60 min

Alternative Behandlungsmethoden werden auch in Kombination je nach Bedarf angeboten. Wie zum Beispiel:

  • Akupunktmeridianmassage mit Schröpfbehandlung
  • Ohrakupunktmassage
  • Craniosacraltherapie
  • Narbenbehandlungen

Zusätzlich bringen Sie bitte beim ersten Besuch folgende Unterlagen mit:

  • Vorhandene Befunde, die relevant und aufschlussreich für die Problemstellung sind.

Weitere Informationen

Absageregelung:

Terminabsagen sind mindestens 24 Stunden vor vereinbartem Termin bekannt zu geben. Anderenfalls wird Ihnen dieser Termin verrechnet. Nicht eingehaltene Termine werden nicht auf die Rechnung für die Krankenkassa gesetzt.

Weitere Informationen

Die bewilligte Dauer/Anzahl der Therapie ist überschritten?

Wird nur ein Teil der verordneten Menge/Dauer der Therapie chefärztlich bewilligt, wird auch nur dieser Teil von der Krankenkasse anteilsmäßig refundiert. Sie können trotzdem die gesamte Menge/Dauer der verordneten Therapie in Anspruch nehmen.

Ich möchte meine Patienten nur darauf hinweisen, dass Sie die Kosten des von der Krankenkasse nicht bewilligten Teils jedoch zur Gänze tragen.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, in der Physiotherapie enthalten ist, übernimmt diese möglicherweise die restlichen Kosten. Erkundigen Sie sich vorher.

Craniosacrale-Therapie und alternative Methoden können  nicht über die Krankenkassa abgerechnet werden.

Beratung und Prävention kann auch ohne Verordnung stattfinden.